Wir beantragen ein CGM (Teil 1)

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Gastautor: Heike G. mit Ihrem Sohn Lars, 9 Jahre alt, Diagnose seit Nov. 2010

CGM steht für „Continous Glucose Monitoring“ und bedeutet soviel wie „kontinuierliche Glukosemessung“.

Der Gedanke geisterte schon lange durch meinen Kopf. Lars ist schwer einstellbar. Wenn man es genau nimmt, trifft das wohl auf beinahe alle Kinder mit Typ-1-Diabetes zu. Wachstumsschübe, Infekte und schließlich das Hormonchaos in der Pubertät, das alles führt immer wieder zu Blutzuckerwerten, die jede Achterbahn vor Neid erblassen lassen.

Nichtsdestotrotz gehört unser Sohn wohl leider zu den überdurchschnittlich schwer einstellbaren Kindern. Besonders die Nächte lehren uns immer wieder aufs neue das Fürchten. Ca. die Hälfte aller Nächte ist sein Blutzucker zu hoch (oft viel zu hoch), ein Viertel der Nächte ist gut, ein weiteres Viertel zu niedrig und das alles in wildem Wechsel und ohne jedes Muster. Alle Veränderungen der Einstellung verschieben das Problem nur jeweils in die ein oder andere Richtung. Die Tage sind nicht viel besser.

CGM ist kein Wundermittel, keine Zauberei und nicht die Antwort auf alle Fragen. Aber es könnte helfen… und deshalb wollen wir es ausprobieren.

CGM ist teuer! Es schlägt bei Dauernutzung mit ca. 4000 EUR jährlich zu Buche. Die Krankenkassen zahlen das nicht gern. Die meisten Anträge werden abgelehnt. Und unser Diabetologe stellt nicht gern Anträge, die wahrscheinlich abgelehnt werden…

Deshalb habe ich mich lange nicht getraut danach zu fragen.

Anfang November 2013 wollte ich eigentlich nur mal bei unserer Krankenkasse nachfragen, wie sie genau zu dem Thema steht. Macht es Sinn einen Antrag zu stellen? Wird er geprüft? Oder wird er postwendend mit dem Vermerk „keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung“ abgelehnt?
Die Krankenkasse wollte am Telefon keinerlei Auskünfte geben. Ich sollte einen Antrag auf Einzelfallentscheidung stellen, das ginge erstmal auch ohne ärztliche Verordnung.

Also habe ich mich auf den Hosenboden gesetzt und 2 DIN-A4-Seiten lang erklärt, warum unser Sohn Lars das CGM unserer Meinung nach unbedingt und möglichst bald benötigt.

2 Wochen (in denen wir von der Kasse nichts hörten) später war unser nächster Termin in der Diabetes-Ambulanz. Ich war gehörig aufgeregt und überlegte die ganze Zeit, wie ich am besten beichte, dass ich den Antrag im Alleingang gestellt hatte und wie ich den Arzt dazu bringe uns nun das dazu passende Attest zu schreiben.

Ja und ob man’s glaubt oder nicht: 1. war gar nicht unser sonstiger Arzt sondern eine Ärztin da und 2. fragte sie, noch bevor ich das Thema auch nur irgendwie anschneiden konnte, von sich aus, ob wir schon mal über CGM nachgedacht hätten. Oh ja, das hatten wir!

Ich rief wieder die Krankenkasse an und fragte, ob unser Antrag schon bearbeitet sei. Was für ein Antrag..? Von einem Antrag wusste erstmal keiner was. Er musste erst gesucht werden.
Nachdem er gefunden war, hieß es, sie bräuchten noch die ärztliche Verordnung (ging wohl doch nicht ohne) und einen Kostenvoranschlag (wozu wohl? Der Preis ist eigentlich bekannt).

Nachdem sie beides erhalten hatten, bekamen wir einen Brief, wir möchten doch bitte die Blutzuckertagebücher der letzten 3 Monate einreichen. Komisch, die hatte ich gleich im Antrag angeboten, hatte aber bisher niemanden interessiert. Als ich anrief und fragte, ob das Methode hätte, die Unterlagen alle so nach und nach anzufordern, um möglichst viel Zeit zu schinden, war die Mitarbeiterin am Telefon immerhin so nett mit zu verraten, dass als nächstes noch ein aktueller HbA1c-Wert angefordert werden wird.

Schließlich kam ein Brief, in dem uns die Krankenkasse mitteilte, sie hätte nun alles zur Prüfung Nötige und würde sogleich den MDK beauftragen mit selbiger zu beginnen.
Und da ging’s erst richtig los.

Fortsetzung folgt! –> Hier geht es zu Teil 2

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