Kurzes Update – unsere Folgeverordnung Insulinpumpe

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Unser Folgeantrag für eine neue Insulinpumpe (Insulinpumpenwechsel) für unsere 9jährige Tochter geht in die nächste Runde.

Wie ich bereits im Dezember berichtet habe (hier … ), haben wir eine neue Insulinpumpe für unsere Tochter ausgesucht und beantragt. Da es sich um ein Folgerezept handelte, waren wir sehr überrascht, dass unsere Krankenkasse diese Folgeverordnung an den MDK weiterleitete. Und, wie wir schon im Dezember richtig vermutet hatten, konnte der MDK aufgrund fehlender Unterlagen und Angaben leider keine Entscheidung treffen.

Also stellen wir 10 Wochen nach einreichen unseres Rezeptes (unserer Folgeverordnung) die noch fehlenden Unterlagen für die Krankenkasse und den MDK zusammen. Wir schreiben nun schön fein säuberlich unsere KE-Faktoren, Korrektur-Faktoren, unsere Basalraten (ja wir haben mehrere), unsere Tagebücher und unsere gesammelten Hb1aC-Werte zusammen. Aber ich frage mich, warum man diese Unterlagen nicht vor dem Gang zum MDK anfordert und v.a. frage ich mich, warum man bei einer Folgeverordnung (auch wenn es ein Herstellerwechsel ist) wieder so einen Aufwand betreiben muss.

Mein Unverständnis über diese Vorgehensweise habe ich auch nochmal schriftlich unserem Ansprechpartner bei unserer Krankenkasse (BKK) mitgeteilt.

Nun werden wir also im Laufe der nächsten Woche die Unterlagen zusammenstellen und „nachreichen“. Wir werden wohl wieder einige Wochen auf eine Antwort, eine Entscheidung warten.

Aber eines ist für mich sicher. Unsere Tochter bekommt diese neue Insulinpumpe und wenn ich Widerspruch um Widerspruch einlegen muss. Und das Gutachten des MDK werde ich mir auch auf alle Fälle zusenden lassen, man weiß nie, für was es noch gut ist.

Ich werde auch also auch in Zukunft über unsere Folgeverordnung Insulinpumpe auf dem Laufenden halten.

 

Kathy

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