CGM – Kontinuierliche Glukosemessung – Krankenkasse vs Mama

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Unser Sohn ist schwer einstellbar was seine Blutzuckerwerte betrifft. Der Hba1C (Langzeitwert) liegt immer um die 8, mal besser mal schlechter. Ein System ist auch durch häufiges Blutzucker messen nicht erkennbar. Was liegt da also näher, als die Benutzung eines kontinuierlichen Glukosesensors, kurz CGM.

Einmal durfen wir für eine Woche einen Sensor testen. Das hat uns unsere Diabetes Ambulanz ermöglicht. Es hilft schon sehr den Blutzuckerverlauf genau zu verfolgen und so die Feinheiten an der Insulintherapie vorzunehmen. Leider hilft diese Einstellung dann meist nur ein paar kurze Wochen und nach dem nächsten Wachstumsschub beginnt das Chaos von vorn.
Also beschlossen wir gemeinsam mit unseren Diabetes-Doc 5 Sensoren zu beantragen, um in den Tagen/Wochen mit Wertechaos eine Unterstützung zu haben.
Gesagt getan. Antrag gestellt und gewartet. Da kam …… nichts. überhaupt nichts. Keine Bestätigung über den Eingang des Antrags, keine Rückfragen, der Brief schien nicht angekommen zu sein.
Also 2. Antrag gestellt und wieder gewartet. Diesmal habe ich mich aber besser vorbereitet und gehofft,  dass sie es wieder vergessen, um mich auf mein Patientenrecht zu berufen, dass wenn die Entscheidung nicht innerhalb 3 Wochen gefallen ist, ich die Leistung von der Krankenkasse als genehmigt betrachten kann.

Nun meldete sich aber telefonisch der Berater unserer Krankenkasse, um über unseren Antrag zu sprechen und mitzuteilen, dass es an den MDK weitergeleitet wurde.
Außerdem wollte er sich informieren, um was für ein Gerät es sich denn dabei handelt und welchen Nutzen es für uns hat.
Also hab ich ihm in einem netten Gespräch den Grund, die Funktion und den Nutzen erklärt. Eine Woche später kam der Anruf, der MDK hat den Antrag widersprochen, er möchte aber gerne ein persönliches Gespräch mit mir führen, in dem ich ihn alles erläutern kann.
Gut dann geh ich zu diesen Gespräch, vorbereitet mit aktuellen Gerichtsurteilen in denen solche Sensoren erstritten wurden. Es wurde ein langes, nicht immer nettes Gespräch.
Ich bin hart geblieben und habe drauf bestanden das er zur Einzelfallentscheidung das Gutachten des MDK gern ignorieren darf. Habe aber auch klar gesagt, dass ich diesen Antrag solange stellen werde, bis ich diese 5 Sensoren (vom Preis von 350 Euro) für mein Kind bekomme und das die darauffolgenden Gutachten des MDK diesen Preis wohl nicht unterbieten.
Schlussendlich haben wir sie bekommen, die 5 Sensoren,  ausnahmsweise und nur das eine mal .

Jetzt können wir erstmal diese 5 Sensoren zum Wohle unseres Kindes einsetzen. Und dann? Ja und dann geht das Ganze wieder von vorne los.

Hier ein paar Webtipps:

 

Mandy

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